AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für alle Busbestellungen und Inanspruchnahmen von nichtlinienmäßigen Busdienstleistungen

von Unternehmen der Dr. Richard Firmengruppe

  1. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der vereinbarte Preis nur die vereinbarte Leistung umfasst. Durch den Besteller veranlasste Mehrleistungen werden zu unseren Standardtarifen verrechnet. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Spesen des Fahrers für Kost und Quartier vom Auftraggeber zu tragen sowie alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängende Spesen, wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland vom Auftraggeber zu
  2. Der Autobusunternehmer haftet für die rechtzeitige Stellung der bestellten fahrbereiten Wagen, soweit dies nicht durch Umstände verhindert wird, welche der Autobusunternehmer nicht abzuwenden und denen er auch nicht abzuhelfen vermochte. Der Autobusunternehmer haftet für seine Erfüllungsgehilfen nur, soweit sich Schadensfälle auf die Beförderung beziehen. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden, er haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente nicht bei sich führen. Auch besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder am Zielort.
  3. Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist.
    Der Autobusunternehmer garantiert, die angegebene Personenzahl zu befördern. Er behält sich jedoch vor, größere Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit mehr Sitzplätzen einzusetzen, wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Auch die Beauftragung von Subunternehmern kann ohne Rücksprache mit dem Kunden veranlasst werden.
  4. Jeder Reisende kann auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes unterbringen kann, kostenlos mitnehmen, „Handgepäck“. Der Autobusunternehmer haftet nicht bei Diebstahl von Handgepäck während Zwischenaufenthalten oder Pausen, das im Innenraum eines Busses (egal ob mit oder ohne Aufsicht) zurückgelassen wird. Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Auf den Gepäckstücken müssen Namen und Anschrift haltbar angegeben sein. Reisegepäck wird nur im Rahmen des verfügbaren Laderaumes befördert, prinzipiell gilt – pro Person wird 1 Gepäckstück befördert. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Für Gepäckstücke tritt Ersatzpflicht durch das Autobusunternehmen bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu 55 Euro pro Gepäckstück, ein. Als Gepäckstücke im Sinne dieses Punktes gelten auch Gegenstände, die in einem Anhänger oder Schiträger befördert werden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Des Weiteren haftet der Autobusunternehmer nicht für Gepäckstücke, die vor dem Beladen/ nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen, sowie nicht für Gepäckstücke, wenn diese über Nacht im Autobus verbleiben oder im Autobus vergessen wurden. Sondergepäckstücke, wie Instrumente, Sportgeräte oder Ähnliches müssen vom Kunden selbst bzw. unter Aufsicht verladen werden. Sofern der Buslenker dies übernimmt, übernimmt das Autobusunternehmen keinerlei Haftung für Beschädigungen hervorgerufen durch unsachgemäße Verstauung. Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt der Autobusunternehmer keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- und/ oder Entladen entstehen.
  5. Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.
  6. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung der Reisenden befördert werden können, dürfen mitgenommen werden. Die Entscheidung wann eine Gefährdung oder Belästigung gegeben ist obliegt dem Fahrer.
  7. Die gesetzliche Gurtpflicht ist von allen Insassen einzuhalten. Sofern Kinder im Bus sind, ist der/die Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtsperson für die ordnungsgemäße Sicherung verantwortlich. Das Autobusunternehmen haftet nicht für Personenschäden, verursacht durch Nichteinhaltung der Gurtpflicht.
  8. Die vereinbarte Rückkunftszeit kann nur dann überschritten werden, wenn dies aus betriebsinternen Gründen des Busunternehmers sowie unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften möglich ist.
  9. Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber hat dieser an den Autobusunternehmer die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Zusätzlich gelten folgende Stornosätze (v. Gesamtpreis):
bis zum 21. Tage vor Fahrtantritt stornofrei
vom 20. bis 15 Tage vor Fahrtantritt 10 %
von 14 Tage bis 8 Tage vor Fahrtantritt 35 %
von 7 Tage bis 5 Tage vor Fahrtantritt 70 %
ab 4 Tage bis 1 Tag vor Fahrtantritt 85 %
am Tag des Fahrtantritts 100 %

Der Fahrpreis ist vor Beginn der Reise zu bezahlen. Ist eine Rechnungslegung vereinbart, ist der Fahrpreis nach Rechnungserhalt ohne Abzug prompt fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Autobusunternehmer berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 9,08 % (Konsumenten: 4%) zu verrechnen. Der Besteller verpflichtet sich im Falle des Verzuges, die dem Autobusunternehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

  1. Der Besteller oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, auf dem Fahrtauftrag Personenzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.
  2. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkpausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeit sind dem Lenker zu gewähren.
  3. Der Fahrer ist berechtigt, von der vorgesehenen Strecke abzuweichen, wenn die Sicherheit dies erfordert.
  4. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Regressansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Busunternehmen zurichten. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
  5. In Autobussen, die mit DVD- oder CD-Playern ausgestattet sind, ist das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Filmen oder Musik nicht erlaubt.
  6. In vielen Fahrzeugen wird kostenloses WLAN im Inland zur Verfügung gestellt. Dabei kann seitens des Autobusunternehmers keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Der Autobusunternehmer behält sich vor, in Ausnahmefällen, auch Fahrzeuge ohne WLAN einzusetzen.
  7. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz des Autobusunternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Für alle aus diesem Vertrag wegen Streitigkeiten gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf)


Facebook Gewinnspiel
1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Dr. Richard Verkehrsbetriebe GmbH als Betreiber der Dr. Richard Facebook-Seite (kurz: „Veranstalter“). Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
2. Die Anmeldung zum Gewinnspiel startet am 16.07.2018 um 15:00 Uhr und endet am 14.08.2018 um 23:59 Uhr („Durchführungszeitraum“).
3. Zu gewinnen gibt es 1×5 Dr. Richard Busfahrertaschen (im Wert von XXX,- Euro).
4. Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt über einen Kommentar bei unserem Facebook-Posting zu diesem Gewinnspiel: „Wir verlosen 1 x 5 nostalgische Busfahrertaschen aus den 80ern!“ und dem liken der Dr. Richard Facebook-Seite. Mehrere Kommentare vom selben Teilnehmer werden als eine einzelne Anmeldung gewertet.
5. Kommentare, die gegen die Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit von der Verlosung ausgeschlossen.
6. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Dr. Richard Verkehrsunternehmen GmbH, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige.
7. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.
Die Teilnahme an der Verlosung setzt einen Kommentar zum Thema „Kommentiere, mit wem du als nächstes verreisen willst!“ bei unserem Facebook-Posting und dem abonnieren der Dr. Richard Facebook-Seite zu diesem Gewinnspiel voraus.
8. Der Gewinner wird über die Facebook-Privatnachrichtfunktion auf Facebook informiert. Gewinner müssen innerhalb von 5 Werktagen (ab Gewinnbenachrichtigung) ihre Kontakt- und Adressdaten per „privater Nachricht“ an die Dr. Richard Facebook-Seite oder per E-Mail an office@oberneuwirther.com melden. Sollten Gewinner die Annahme des Gewinnes in dieser Zeit nicht bestätigen, verfällt ihr Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen ein Ersatzgewinner ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.
9. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt sowie nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Der Teilnehmer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
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Informationen zu den Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr